Barrierefreiheitserklärung Berlin-Brandenburg

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatskanzlei Berlin / Staatskanzlei Brandenburg

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin-brandenburg.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 04.01.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist barrierefrei. Es werden die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Stephan Neumann
E-Mail: barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Telefon: (030) 9026 2365

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!