Für den Gesamtraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wurde mit dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) im
Jahr 2019 ein differenziertes System zur Steuerung der Siedlungsentwicklung festgelegt, welches an den Ansprüchen für eine nachhaltige und verkehrsvermeidende Siedlungsentwicklung ausgerichtet ist. In allen Städten und Gemeinden bestehen mit quantitativ unbeschränkten Möglichkeiten zur Innenentwicklung und zusätzlichen Entwicklungsoptionen von 1ha/1000 Einwohnende angemessene Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung.
Für den über den Eigenbedarf hinausgehenden Zuwachs an Siedlungsflächen sind mit den Ober- und Mittelzentren im Weiteren Metropolenraum quantitativ unbeschränkte Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung gegeben. Mit den Grundfunktionalen Schwerpunkten bestehen weitere Siedlungsschwerpunkte, in denen die zusätzliche Entwicklungsoption noch durch eine weitere Wachstumsreserve von 2 ha/ 1000 Einwohnende ergänzt wird.
Zur geordneten Entwicklung der Siedlungsstrukturen in Berlin und im Berliner Umland hat sich der landesplanerisch festgelegte Gestaltungsraum Siedlung (der sog. Siedlungsstern) als Instrument bewährt. Mit der räumlichen Konzentration der Siedlungsentwicklung entlang übergeordneter Schienenverkehrsachsen wird eine nachhaltige, ressourcenschonende Siedlungsstruktur bei gleichzeitiger Wahrung der Potenziale ökologisch, klimatisch und landschaftlich relevanter Freiräume in den sog. Achsenzwischenräumen weiterverfolgt.
Durch die Festlegung von ausgewählten Ortsteilen als „weitere Siedlungsschwerpunkte“ (Grundfunktionale Schwerpunkte) durch die Regionalplanung in Brandenburg erhöhen sich die Optionen für die Siedlungsentwicklung nochmals deutlich.
Für die Träger der kommunalen Bauleitplanung bleibt es gleichwohl auch weiterhin die vorrangige Aufgabe, die noch immer umfangreichen Möglichkeiten zur Aktivierung von Flächen der Innenentwicklung in allen Gemeinden voranzutreiben.
Berlin und Brandenburg bilden einen gemeinsamen Wohnungsmarkt. Die Sicherung der Wohnraumversorgung und die Begrenzung des Mietenanstiegs sind Schlüsselfaktoren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In Berlin, Potsdam und vielen weiteren Gemeinden im Berliner Umland ist die Bevölkerungszahl durch Zuzug in den letzten Jahren – teilweise deutlich – gewachsen. Diese Entwicklung zeigt, dass die Region ökonomisch und kulturell attraktiv ist. Die steigende Bevölkerungszahl hat jedoch auch zu Druck auf dem Wohnungsmarkt und zu steigenden Mieten geführt. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, ist der bedarfsgerechte Neubau von Wohnungen, insbesondere auch mit Mietpreis- und Belegungsbindungen, die Aktivierung und Sicherung von Wohnungsangeboten im Bestand sowie die ausgewogene Regulierung der Mieten erforderlich. In Anbetracht des demographischen Wandels ist zudem die Stärkung von altersgerechten Wohnen und Generationenwohnen sowie auch der Bau von mehr barrierefreien Wohnungen unabdingbar. In Berlin und in Brandenburg werden mehr Flächen für den Neubau insbesondere von Mehrfamilienhäusern benötigt. Um den angespannten Wohnungsmarkt in Berlin und dem Berliner Umland zu entlasten, sollen insbesondere auch Städte, die aus Berlin über Schienenverbindungen in einer Fahrzeit von bis zu 60 Minuten erreichbar sind – sog. Städte der 2. Reihe – in den Blick genommen werden. Neue Wohnbaupotentiale sind auch in den mit Infrastruktur besonders gut ausgestatteten weiteren Siedlungsschwerpunkten (den sog. Grundfunktionalen Schwerpunkten) zu erschließen, vorrangig im Zuge der Innenentwicklung im vorhandenen Siedlungsbestand.
Städtebauliche Leitbilder im Sinne einer klimagerechten und nachhaltigen „Stadt der Zukunft“ schaffen die Grundlage für die Weiterentwicklung und ggf. den Umbau bestehender Siedlungsstrukturen (unter Berücksichtigung der Verringerung der Flächenversiegelung), für die Entwicklung der Innenstädte als zentrale Versorgungsbereiche sowie die lokale Umsetzung von Erfordernissen des Klimaschutzes und der -anpassung in den Themenbereichen Wärmeversorgung, Mobilität, Siedlungswasserwirtschaft sowie Grün- und Freiflächenentwicklung.
Die Entwicklung entlang der Siedlungsachsen ist nicht nur eine Frage des Wohnungsbaus. Bei der Entwicklung Landesgrenzen überschreitender interkommunaler Konzepte sollen viele Themen zusammengedacht werden, die nur zum Teil der kommunalen Planungshoheit unterliegen. Dazu gehören z. B. Wirtschaftsförderung und Digitalisierung. Hierzu bieten sich gemeinsame Konzepte Berlins und der Städte und Gemeinden im Berliner Umland an, in die ggf. auch Städte und Gemeinden im Weiteren Metropolenraum eingebunden werden können.
Für die Entwicklung Berlins wie auch der Brandenburger Städte und Gemeinden entlang der Schienenachsen soll diese themenübergreifende Herangehensweise durch entsprechend ausgerichtete integrierte Stadt- und Regionalentwicklungskonzepte (z. B. durch gemeindeübergreifende Achsenentwicklungskonzepte) flankiert werden. Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg beabsichtigen, entsprechende kommunale Aktivitäten zu unterstützen.
Künftig sollen im Rahmen einer konzeptionell-themenübergreifenden Herangehensweise die Entwicklungen auf den Achsen entlang der Bahnstrecken an geeigneten Standorten über das Berliner Umland hinaus im Sinne von Entwicklungsachsen gedacht werden und das ganze Land Brandenburg umfassen. Die Entwicklungsachsen sollen durch interkommunale und regionale Zusammenarbeit in verschiedenen Handlungsfeldern untersetzt werden.
Im Rahmen der Strukturentwicklung in der Lausitz kann die Achse von Berlin über den Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) bis in die Lausitz entlang der Görlitzer Bahn das Muster für eine das ganze Land Brandenburg umfassende Raumentwicklung entlang der Bahnstrecken sein. Die Chancen, die sich aus dem Strukturwandel in der Lausitz ergeben, sollen möglichst zum Nutzen des Gesamtraumes Berlin-Brandenburg berücksichtigt werden. Damit könnte bei entsprechender strategischer Planung der finanziell gut ausgestattete Transformationsprozess in der Lausitz auch Nutzen für umliegende Räume generieren.
Ein großer Teil der Grundfunktionalen Schwerpunkte im Weiteren Metropolenraum liegt außerhalb der Entwicklungsachsen. Auch für diese Städte und Gemeinden außerhalb der Entwicklungsachsen ist die Erarbeitung gemeinsamer interkommunaler Konzepte zur Aktivierung der Potenziale insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau, Einzelhandel und Gewerbe und zur Stabilisierung und Weiterentwicklung länd-licher Räume außerhalb der Entwicklungsachsen voranzutreiben.