Eine lebendige und starke Demokratie bedeutet mehr, als nur die Teilnahme an Wahlen. Sie entsteht dort, wo Menschen sich für unsere Gesellschaft engagieren und aktiv an der Gestaltung des Gemeinwesens mitwirken. Dieses kann nur dann gelingen, wenn der Diskurs zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und staatlichen Institutionen auf der anderen Seite von gegenseitigem Respekt und Anerkennung geprägt ist. Bürgerschaftliches Engagement und eine wache Zivilgesellschaft sind tragende Säulen eines respektvollen Miteinanders. Sie stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine lebendige demokratische Kultur. Berlin und Brandenburg setzen sich daher dafür ein, auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene die Rahmenbedingungen für Engagierte dauerhaft und nachhaltig zu verbessern, eine engagementfördernde Infrastruktur auf- und auszubauen sowie die Förderung einer alle Generationen umfassenden Freiwilligenkultur zu unterstützen. Die Auszeichnung Berlins als European Volunteering Capital 2021 wird als Chance für die Hauptstadtregion insgesamt gesehen.
Beide Länder setzen auf die Entwicklung starker, offener und lebendiger Städte, Gemeinden und Quartiere als die Orte, an denen demokratische Teilhabe als erstes und am unmittelbarsten ermöglicht wird und Bürgerinnen und Bürger Verantwortung im Gemeinwesen übernehmen. Das Engagement der gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker als Ansprechpersonen, die täglich Demokratie leben und sich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger starkmachen, ist dabei unverzichtbar und verdient großen Respekt.
Zu einer lebendigen Demokratie gehören auch Medienvielfalt und eine demokratische Öffentlichkeit. Berlin und Brandenburg sehen sich als Garanten der Pressefreiheit und öffentlich-rechtlicher Medien, die freie Meinungsbildung auf der Basis von Qualitätsjournalismus ermöglichen. Die Sicherung von Medienvielfalt und flächendeckender Berichterstattung wie auch eines niedrigschwelligen und barrierefreien Zugangs zu einem breiten Medien- und Informationsangebot – sowohl analog wie auch digital – sind unverzichtbare Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe.
Beide Länder arbeiten eng zusammen, um – im Sinne einer wehrhaften Demokratie – die Klarheit und Härte des Rechtsstaats den Angriffen entgegenzusetzen, denen sich demokratisch gewählte Politikerinnen und Politiker sowie Menschen ausgesetzt sehen, die Minderheiten angehören beziehungsweise sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Ausgrenzung von und Attacken gegen Juden, Muslime, LSBTI und andere Gruppen unserer Gesellschaft, Drohungen und Angriffe gegen Repräsentantinnen und Repräsentanten unseres demokratischen Staats sowie die Einschränkung von Entfaltungsmöglichkeiten für die demokratische Zivilgesellschaft sind immer ein Angriff auf unsere Demokratie als Ganzes. Einrichtungen und Einzelpersonen, die bedroht werden, müssen sich auf einen angemessenen Schutz durch Justiz und Polizei verlassen können.
Berlin und Brandenburg verstehen sich als Impulsgeber für ein solidarisches Europa, das gemeinsame Antworten auf die globalen Herausforderungen entwickelt, zu denen auch die zunehmenden Angriffe gegen Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit gehören. Berlin und Brandenburg mit den Landesdemokratiezentren Berlin und Brandenburg („Tolerantes Brandenburg / Bündnis für Brandenburg“) setzen sich daher für die Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft in der Europäischen Union ein, um den Kern der europäischen Idee für alle erlebbar zu machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Europäischen Union als demokratischer Wertegemeinschaft zu fördern.
Für eine gelingende Demokratie ist die Anerkennung von Diversität in unserer Gesellschaft grundlegend. Dazu zählt auch, dass unterschiedliche Möglichkeiten der Partizipation geschaffen werden. Maßnahmen der Demokratieförderung haben daher die Gleichstellung der Geschlechter sowie Gender Mainstreaming, Chancengleichheit und Diversity-Mainstreaming mit in den Blick zu nehmen.
Gleichzeitig ist die Stärkung der Demokratie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. So müssen alle hier lebenden Menschen, sowohl Ankunftsgesellschaft als auch Zugewanderte, in demokratische Prozesse miteinbezogen werden. Die Bedarfe besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel geflüchteter Menschen, sind dabei in ihrer Vielfalt zu berücksichtigen. Für Menschen, die sich aus Partizipationsprozessen entkoppelt haben, sollten niedrigschwellige Angebote entwickelt werden, um sie wieder stärker in das gesellschaftliche Miteinander einzubeziehen. Teilhabechancen müssen zudem unabhängig von Geschlecht und und geschlechtlicher Idenität bestehen. Auch dies gehört zur Anerkennung der Vielfalt der In Berlin und Brandenburg lebenden Menschen und muss sich insbesondere in der Verwaltungskommunikation und gesetzlichen Regelungen widerspiegeln.