Überlegungen zu einem Strategischen Gesamtrahmen

Die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin haben sich im Sommer 2020 darauf verständigt, ihre Zusammenarbeit in dem sogenannten Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion zu verankern.
Ziel ist es, Leitideen für die Entwicklung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in diesem Jahrzehnt zu formulieren, für laufende gemeinsame Vorhaben einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, neue gemeinsame Vorhaben auf den Weg zu bringen und die ressortübergreifenden Bezüge zwischen den Vorhaben zu stärken. Aufbauend auf bestehenden gemeinsamen Aktivitäten wie dem Verkehrsinfrastruktur-Ausbauvorhaben i2030, der Innovationsstrategie, der Krankenhausplanung, der polizeilichen Zusammenarbeit, der Landesplanung oder der Ehrenamtskarte geben beide Länder damit ihrer schon heute bundesweit einmaligen Zusammenarbeit ein festes Gerüst.
Die beiden Regierungen haben acht Handlungsfelder abgesteckt, die Gegenstand des Strategischen Gesamtrahmens sind:
- Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt
- Mobilität
- Wirtschaft, Fachkräfte, Energie und Klimaschutz
- Ehrenamtliches Engagement, Medien und Demokratieförderung
- Natürliche Lebensgrundlagen und Lebensqualität
- Digitale Transformation
- Wissenschaft, Forschung, Kultur und Bildung
- Weltoffenheit, internationale Vernetzung und Zusammenarbeit mit Polen
Für jedes Handlungsfeld werden gleichzeitig konkrete gemeinsame Einzelvorhaben festgelegt. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung soll bei der Umsetzung stets mitberücksichtigt werden.