Zentrales Mahngericht

Amtsgericht Wedding
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Mit Wirkung vom 1. Oktober 1987 ist in Berlin die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren eingeführt worden. Damit verbunden war eine Konzentration der Bearbeitung aller Berliner Mahnsachen beim Amtsgericht Wedding.

Seit dem 1. Juli 1988 werden auch die dem Amtsgericht Schöneberg gemäß § 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO zugewiesenen Mahnsachen, bei denen der Antragssteller keinen inländischen Wohn- bzw. Firmensitz hat, maschinell bearbeitet. Dies erfolgt unter Nutzung der Datenverarbeitungsstruktur des Zentralen Mahngerichts im Gebäude des Amtsgerichts Wedding (Schönstedtstraße 5). Örtlich zuständig bleibt jedoch weiterhin das Amtsgericht Schöneberg.

Seit 1990 sind die Berliner Bezirke des Beitrittsgebietes hinzugekommen.

In ihren Sitzungen am 29. November 2005 beschlossen der Berliner Senat und die Landesregierung Brandenburg, zum 1. Juli 2006 ein Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg beim Amtsgericht Wedding zu errichten. Hiernach und nach Unterzeichnung des Mahngerichtsstaatsvertrages vom 13.12.2005 sowie dessen Ratifizierung (Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg – GVOBl. Nr. 11 vom 24.03.2006, S. 270 ff.) ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ab 1. Juli 2006 auch für die Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zuständig.

Zwischenzeitlich wurde das maschinelle Verfahren fast flächendeckend in der ganzen Bundesrepublik eingeführt. Die Verfahren in den Ländern Sachsen und Thüringen kommen demnächst hinzu.

Weiteres ergibt sich aus der bundeseinheitlichen Broschüre und dem Internetportal der Zentralen Mahngerichte in Deutschland (www.mahngerichte.de) .

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