Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist eine gemeinsame Institution beider Bundesländer und hat seinen Sitz in Berlin in der Hardenbergstraße in der Nähe vom Bahnhof Zoologischer Garten. Als Rechtsmittelgericht entscheidet das Oberverwaltungsgericht über Berufungen gegen Urteile und Gerichtsbescheide der Verwaltungsgerichte Berlins und Brandenburgs sowie über Beschwerden gegen andere Entscheidungen, insbesondere Eilbeschlüsse der ersten Instanzen. Die Berufung bedarf – anders als die Beschwerde – der vorherigen Zulassung durch die Verwaltungsgerichte oder das Oberverwaltungsgericht, die von besonderen Voraussetzungen abhängig ist. Die Verwaltungsgerichte belehren über das jeweils zulässige fristgebundene Rechtsmittel.
Für einige Sachgebiete ist das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig. Hierbei handelt es sich um Normenkontrollanträge zur Überprüfung von Rechtsverordnungen und Satzungen oder auch Streitigkeiten über bestimmte technische Großvorhaben, wie beispielsweise die Errichtung und den Betrieb von größeren Kraftwerken, Flughäfen, Abfallbeseitigungsanlagen und Anlagen nach dem Atomgesetz, sowie für Flurbereinigungsverfahren.