Landessozialgericht

Die zum 1. Juli 2005 erfolgte Vereinigung des größeren Landessozialgerichts Berlin mit dem deutlich kleineren Landessozialgericht für das Land Brandenburg mit Sitz in Potsdam hat eine lange Vorgeschichte. Kurz nach dem Entstehen der neuen Bundesländer bildeten zwar z. B. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bereits Verbände, die Berlin und Brandenburg umfassten, unter dem Einfluss der westdeutschen Partnerländer entschieden sich aber die neuen Bundesländer, also auch Brandenburg, dafür, eigene Gerichtsbarkeiten aufzubauen.
Am 26. April 2004 schlossen die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg den Fachobergerichtsstaatsvertrag. Nach zähem Kampf um verfassungsändernde Mehrheiten in beiden Ländern (hier war insbesondere der Sitz des gemeinsamen Finanzgerichts in Cottbus strittig) stimmten der Landtag des Landes Brandenburg am 29. Juni 2004 (mit knapper Mehrheit) und das Abgeordnetenhaus von Berlin vom 10. September 2004 (schließlich sogar einstimmig) dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte zu.