Gemeinsame Gerichte

Die Errichtung gemeinsamer Gerichte dient der Förderung des weiteren Zusammenwachsens der Länder Berlin und Brandenburg. Sie nimmt für eine der drei Staatsgewalten gleichsam die Fusion der beiden Länder weitgehend vorweg. Bereits im Einigungsvertrag sowie im Grundgesetz wird eine „Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg“ abweichend von Art. 29 GG in die Vereinbarungskompetenz der beteiligten Länder übertragen. Die Bemühungen zur Bildung eines gemeinsamen Landes gediehen bis zum Neugliederungsvertrag 1995, in dem gem. § 47 Abs. 1 gemeinsame Gerichte vorgesehen sind. Da eine Einigung der beiden Länder am Volksvotum scheiterte, wurden einzelne Projekte der länderübergreifenden Zusammenarbeit aufgenommen.

Im Jahr 2000 verabredeten die Brandenburger Landesregierung und der Berliner Senat, einen Umsetzungsvorschlag für die Errichtung von vier gemeinsamen Fachobergerichten zu erarbeiten, und zwar eines Oberverwaltungsgerichts in Berlin, eines Landesarbeitsgerichts in Berlin, eines Landessozialgerichts in Potsdam und eines Finanzgerichts in Cottbus. Am 26. April 2004 schlossen die Landesregierungen den Staatsvertrag zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg.

Eine Sonderstellung nimmt das Zentrale Mahngericht ein: Das Amtsgericht Wedding ist seit dem 1. Juli 2006 auch für die Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zuständig.

Oberverwaltungsgericht

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Bild: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist eine gemeinsame Institution beider Bundesländer und hat seinen Sitz in Berlin. Weitere Informationen

Landesarbeitsgericht

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Bild: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Am 26. April 2004 haben der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Ministerpräsident von Brandenburg den Staatsvertrag unterzeichnet. Weitere Informationen

Landessozialgericht

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Bild: Landessozialgericht

Die zum 1. Juli 2005 erfolgte Vereinigung des Landessozialgerichts Berlin mit dem deutlich kleineren Landessozialgericht für das Land Brandenburg mit Sitz in Potsdam hat eine lange Vorgeschichte Weitere Informationen

Zentrales Mahngericht

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Mit Wirkung vom 1. Oktober 1987 ist in Berlin die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren eingeführt worden. Damit verbunden war eine Konzentration der Bearbeitung aller Berliner Mahnsachen beim Amtsgericht Wedding. Weitere Informationen

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

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Bild: Finanzgericht

Das Finanzgericht ist das für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständige Gericht. Darüber hinaus entscheidet es auch über Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten und Investitionszulage. Weitere Informationen

Weitere Gerichte in Berlin und Brandenburg

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Übersicht der Fachgerichte und ordentlichen Gerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Weitere Informationen

Entscheidungsdatenbanken der Gerichte in Berlin und Brandenburg

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Die Gerichtsentscheidungen der Länder Berlin und Brandenburg. Weitere Informationen

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt Berlin-Brandenburg

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Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg nimmt in den Ländern Berlin und Brandenburg die beiden juristischen Staatsexamina ab. Weitere Informationen