Die Kontaktdaten der Gerichte finden Sie in den jeweiligen Internetauftritten der Gerichte:
Oberverwaltungsgericht
Landesarbeitsgericht
Landessozialgericht
Zentrales Mahngericht
Finanzgericht
Weitere Gerichte
Gemeinsame Gerichte
Die Errichtung gemeinsamer Gerichte dient der Förderung des weiteren Zusammenwachsens der Länder Berlin und Brandenburg. Sie nimmt für eine der drei Staatsgewalten gleichsam die Fusion der beiden Länder weitgehend vorweg. Bereits im Einigungsvertrag sowie im Grundgesetz wird eine „Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg“ abweichend von Art. 29 GG in die Vereinbarungskompetenz der beteiligten Länder übertragen. Die Bemühungen zur Bildung eines gemeinsamen Landes gediehen bis zum Neugliederungsvertrag 1995, in dem gem. § 47 Abs. 1 gemeinsame Gerichte vorgesehen sind. Da eine Einigung der beiden Länder am Volksvotum scheiterte, wurden einzelne Projekte der länderübergreifenden Zusammenarbeit aufgenommen.
Im Jahr 2000 verabredeten die Brandenburger Landesregierung und der Berliner Senat, einen Umsetzungsvorschlag für die Errichtung von vier gemeinsamen Fachobergerichten zu erarbeiten, und zwar eines Oberverwaltungsgerichts in Berlin, eines Landesarbeitsgerichts in Berlin, eines Landessozialgerichts in Potsdam und eines Finanzgerichts in Cottbus. Am 26. April 2004 schlossen die Landesregierungen den Staatsvertrag zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg.
Eine Sonderstellung nimmt das Zentrale Mahngericht ein: Das Amtsgericht Wedding ist seit dem 1. Juli 2006 auch für die Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zuständig.