Am 1. Januar 1995 trat der Staatsvertrag über die Errichtung der "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" in Kraft. Sie hat die Aufgabe, die Kulturgüter zu pflegen und zu bewahren, sie wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weitere Informationen