Barrierefreiheitserklärung Berlin-Brandenburg

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatskanzlei Berlin / Staatskanzlei Brandenburg

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin-brandenburg.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 08.07.2022 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit aktueller BITV

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Hauptnavigation

  • Beschreibung: Die Hauptnavigation ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware.
  • Maßnahmen: Statusrückmeldung darüber, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, wird korrigiert.
  • Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Kontaktspalte/Seitenspalte

  • Beschreibung: Die Seiten können Seitenspalten enthalten, die beim Einsatz von Tastatur-Navigation erst nach dem Inhalt der Hauptspalte erreicht werden. Damit erscheinen sie bei Tastatur-Navigation in anderer Reihenfolge als optisch.
  • Maßnahmen: Die Seitenspalten werden entfernt.
  • Zeitplan:Behebung in 2023

Barriere: strukturierte Formulare

  • Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
  • Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
  • Zeitplan: Behebung in 2023

Barriere: Dokumente

  • Beschreibung: Die Standards zur Barrierefreiheit wurden bei der Erstellung von Dokumenten bisher nicht berücksichtigt. Die Verantwortung liegt bei beiden Bundesländern, der Umsetzungsstand ist verschieden.
  • Maßnahmen: Mit Einführung des BerlinPC und der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll es entsprechende Software-Lösungen geben.
  • Zeitplan: Die Einführung des BerlinPC ist in der Senatskanzlei Berlin nicht vor 2022 geplant.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Stephan Neumann
E-Mail: barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Telefon: (030) 9026 2365

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit