Am 26. April 2004 schlossen die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg den Fachobergerichtsstaatsvertrag. Nach zähem Kampf um verfassungsändernde Mehrheiten in beiden Ländern (hier war insbesondere der Sitz des gemeinsamen Finanzgerichts in Cottbus strittig) stimmten der Landtag des Landes Brandenburg am 29. Juni 2004 (mit knapper Mehrheit) und das Abgeordnetenhaus von Berlin vom 10. September 2004 (schließlich sogar einstimmig) dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte zu.
Zum Landessozialgericht


