Staatsvertrag zugestimmt. Neben der Zusammenlegung anderer Fachobergerichte sieht er die Errichtung des „Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg“ mit Sitz in Berlin zum 1. Januar 2007 vor.
Prägende Merkmale des Staatsvertrages liegen in dem Bestreben, das Regularium auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, schlanke Gerichtsstrukturen zu schaffen (Außenstellen der Gerichte
sind nicht vorgesehen), die Gerichtssitze ausgewogen über beide Länder zu verteilen und eine starke Wahrnehmung dafür zu schaffen, daß es sich um gemeinsame Gerichte zweier Bundesländer handelt.
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