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Gemeinsame Gerichte

Die Errichtung gemeinsamer Gerichte dient der Förderung des weiteren Zusammenwachsens der Länder Berlin und Brandenburg. Sie nimmt für eine der drei Staatsgewalten gleichsam die Fusion der beiden Länder weitgehend vorweg. Bereits im Einigungsvertrag sowie im Grundgesetz wird eine „Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg“ abweichend von Art. 29 GG in die Vereinbarungskompetenz der beteiligten Länder übertragen. Die Bemühungen zur Bildung eines gemeinsamen Landes gediehen bis zum Neugliederungsvertrag 1995, in dem gem. § 47 Abs. 1 gemeinsame Gerichte vorgesehen sind. Da eine Einigung der beiden Länder am Volksvotum scheiterte, wurden einzelne Projekte der länderübergreifenden Zusammenarbeit aufgenommen.

Im Jahr 2000 verabredeten die Brandenburger Landesregierung und der Berliner Senat, einen Umsetzungsvorschlag für die Errichtung von vier gemeinsamen Fachobergerichten zu erarbeiten, und zwar eines Oberverwaltungsgerichts in Berlin, eines Landesarbeitsgerichts in Berlin, eines Landessozialgerichts in Potsdam und eines Finanzgerichts in Cottbus. Am 26. April 2004 schlossen die Landesregierungen den Staatsvertrag zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg.

Eine Sonderstellung nimmt das Zentrale Mahngericht(Externer Link) ein: Das Amtsgericht Wedding ist seit dem 1. Juli 2006 auch für die Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zuständig.

Oberverwaltungsgericht

Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist eine gemeinsame Institution beider Bundesländer und hat seinen Sitz in Berlin.  mehr »

Landesarbeitsgericht

Landesarbeitsgericht

Am 26. April 2004 haben der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Ministerpräsident von Brandenburg den Staatsvertrag unterzeichnet.  mehr »

Landessozialgericht

Landessozialgericht

Die zum 1. Juli 2005 erfolgte Vereinigung des Landessozialgerichts Berlin mit dem deutlich kleineren Landessozialgericht für das Land Brandenburg mit Sitz in Potsdam hat eine lange Vorgeschichte.  mehr »

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Das Finanzgericht ist das für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständige Gericht. Darüber hinaus entscheidet es auch über Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten und Investitionszulage.  mehr »

Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Berlin und Brandenburg

Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Berlin und Brandenburg

In einer gemeinsamen Rechtsprechungsdatenbank werden Entscheidungen der Gerichte in Berlin und Brandenburg der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.  mehr »

  

Kontakt

Die Kontaktdaten der Gerichte finden Sie in den jeweiligen Internetauftritten der Gerichte:
Oberverwaltungsgericht(Externer Link)
Landesarbeitsgericht(Externer Link)
Landessozialgericht(Externer Link)
Zentrales Mahngericht(Externer Link)
Finanzgericht(Externer Link)
Weitere Gerichte

Kontakt Landesredaktion Berlin-Brandenburg.de

Landesredaktion Berlin-Brandenburg.de
Der Regierende Bürger-
meister von Berlin
- Senatskanzlei -
Jüdenstr. 1
10178 Berlin

Tel. (030) 9026-2454
E-Mail
Die Landesredaktion ist nur für die Koordinierung dieses Internetauftritts verantwortlich.

Bitte stellen Sie daher Anfragen direkt an die Gerichte über die weiter oben genannten Kontaktseiten der Gerichte.



Bildnachweis

Foto: Urteil
© Siegfried Fries / PIXELIO(Externer Link)
 
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