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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Das Finanzgericht ist das für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständige Gericht. Darüber hinaus entscheidet es auch über Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten und Investitionszulage.

Das Finanzgericht ist ein Fachgericht, das von den Verwaltungsbehörden (Finanzämtern, Zollämtern und Familienkassen) ebenso unabhängig ist wie von der Regierung oder dem Gesetzgeber.

Aufgabe des Finanzgerichts ist es, Steuer- und Zollbescheide sowie Bescheide über Kindergeld, Eigenheim- oder Investitionszulage auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Das Finanzgericht kann jedoch grundsätzlich nicht sofort nach Ergehen eines Bescheids angerufen werden. Zunächst muss regelmäßig ein außergerichtliches Vorverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass gegen den Bescheid bei der erlassenden Behörde, also dem Finanzamt, Hauptzollamt oder der Familienkasse, Einspruch eingelegt werden muss. Über diesen entscheidet die Behörde durch Einspruchsentscheidung. Wird dem Einspruch nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden.

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Kontakt

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Tel. (030) 9026-2435
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Bitte stellen Sie daher Anfragen direkt an die Gerichte über die weiter oben genannten Kontaktseiten der Gerichte.



 
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